Beruflicher Werdegang
Lilli Fischel (1891 - 1978) wurde am 8. Juni 1933 in den Ruhestand versetzt und zum 30. September 1933 unter Verlust aller Pensionsansprüche als beamtete Leiterin der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe aus dem Staatsdienst entlassen, mit der Begründung, dass sie als „Halbjüdin“ „Mischling ersten Grades“ und auf Basis des Gesetzes „Zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 zu entlassen sei.
Daraufhin verließ sie Deutschland und arbeitete vom 1. Mai 1934 bis zum 31. Juli 1939 in Paris als Privatsekretärin und wissenschaftliche Expertin für den renommierten Kunsthändler Paul Tiocca. Nachdem Frankreich dem Deutschen Reich als Reaktion auf den Überfall auf Polen am 3. September 1939 den Krieg erklärt hatte, kehrte Lilli Fischel im Herbst 1939 nach Deutschland zurück. Sie musste damit rechnen, nach der Kriegserklärung in Frankreich als „feindliche Ausländerin“ interniert zu werden.
Ab dem 22. März 1940 lebte sie in München und eröffnete einen Kunsthandel, den sie bis 1947 dort betrieben hat. Ab 1. Januar 1952 hatte Lilli Fischel ihren Wohnsitz wieder in Karlsruhe, wo sie am 15. Januar 1952 als außertarifliche Angestellte in der Staatlichen Kunsthalle eingestellt wurde. Ab dem 1. September 1952 wurde sie wieder als Beamtin auf Lebenszeit übernommen.
Der Antrag auf Wiedergutmachung
Da Lilli Fischel zum Stichtag 1. Januar 1947 ihren Wohnsitz in München hatte, war ihr Antrag auf Wiedergutmachung beim Bayrischen Landesamt für Wiedergutmachung zu stellen. Diesen hat sie am 15. August 1950 eingereicht und Ansprüche erhoben wegen "Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen", sowie "Versicherungs- und Rentenschaden". Da Lilli Fischels Ansprüche im Land Baden entstanden sind, hat das Bayrische Landesamt für Wiedergutmachung Fischels Antrag nach Prüfung Ende 1950 an die Staatliche Wiedergutmachungsbehörde Karlsruhe geschickt. Diese dokumentiere den Antragseingang am 13. Januar 1951.
Am 26. Januar 1951 schrieb Lilli Fischel an die Behörde:
„Ich konnte Ihnen bereits persönlich mitteilen, dass in meinem Fall, infolge derzeitiger ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, ein Bedürfnis nach baldiger Erledigung meiner Anträge besteht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn es zu ermöglichen wäre, diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen.“
Die Behörde in Karlsruhe hat dann mehr als ein Jahr gebraucht, um festzustellen, dass sie nicht zuständig ist und hat am 30. Mai 1952 sämtliche Unterlagen wieder an die Bayrische Behörde zurückgeschickt. Im August 1952 hat die Behörde in Karlsruhe dann festgestellt, dass sie doch zuständig ist und die Unterlagen von der Bayrischen Behörde wieder zurückgefordert. Mit Schreiben vom 3. November 1952 hat dann die Wiedergutmachungsbehörde in Karlsruhe Lilli Fischels Antrag auf Wiedergutmachung mit der Begründung abgelehnt, dass der Antrag erst am 13. Januar 1951 in Karlsruhe eingegangen sei - also nach Ablauf der Antragsfrist - und sich in den Unterlagen keine Hinweise darauf befänden, wann Lilli Fischel ihren Antrag bei der Bayrischen Wiedergutmachungsbehörde gestellt hat.
Daraufhin trat am 5. Dezember 1952 der Öffentliche Anwalt am Amtsgericht Karlsruhe in Aktion und wies in seinem Schreiben an die Wiedergutmachungsbehörde daraufhin, dass die zwangsweise Versetzung Lilli Fischels vom 8. Juni 1933 in den Ruhestand eine nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme war und der damit verbundene nachhaltige wirtschaftliche Schaden erheblich ist. Er stellte zudem fest, dass Lilli Fischel auch zweieinhalb Jahre nach Antragstellung keine Wiedergutmachungsleistungen erhalten hat. Am 14. April 1953 hat dann das Prozessreferat der Behörde festgestellt, dass Lilli Fischel ihren Antrag doch fristgerecht bei der Bayrischen Wiedergutmachungsbehörde gestellt hat und ihr Antrag deshalb nicht wegen verspäteter Einreichung in Karlsruhe abgelehnt werden könne.
Am 22. September 1953 erging dann die Anweisung an die Registratur, dass Fischels Akte „wieder einzureihen“ sei. D.h. der Antrag konnte nun weiterbearbeitet werden. Am 3. Februar 1954 erhielt Lilli Fischel dann einen Bescheid, in dem ihr ein Wiedergutmachungsbetrag von 2.065 DM zugesprochen wurde. Dieser Betrag war allerdings falsch, weil man bei seiner Berechnung bei einem Posten Reichsmark und DM verwechselt hatte. In der Zwischenzeit hat Lilli Fischel über ihren Prozessbevollmächtigten, den Öffentlichen Anwalt am Amtsgericht, Klage gegen die Wiedergutmachungsbehörde eingereicht und auf den Fehler bei der Berechnung hingewiesen. Das Prozessreferat der Behörde stellte dann am 26. März fest, dass der Betrag tatsächlich falsch ist und der Bescheid bis zum 15. April zu überprüfen sei, da Lilli Fischel andernfalls auch gegen diesen Bescheid klagen würde. Am 5. April 1954 erhielt Lilli Fischel einen korrigierten Bescheid über 5.866 DM, der aber nur ihre Forderungen bis September 1946 abdeckte.
Mitte 1946 wurde Lilli Fischel vom damaligen Leiter der Kunsthalle, Kurt Martin, mündlich eine Weiterbeschäftigung angeboten, die sie am 5. September 1946 schriftlich ablehnte, mit der Begründung, dass sie gerade an einem wichtigen Forschungsprojekt arbeiten würde. Ihr war damals nicht klar, dass sie damit auf ihre Pensionsansprüche bis zur Wiederbeamtung am 1. September 1952 verzichtet hat. Am 11. Juni 1956 wurde ihr vom Baden-Württembergischen Kultusministerium auch die Zeit vom 1. September 1946 bis zum 31. August 1952 als „ruhestandsfähig“ anerkannt. Daraufhin ließ sie am 3. Juli 1957 den Öffentlichen Anwalt eine weitere Klage gegen das Amt für Wiedergutmachung einreichen. Am 12. Dezember 1957 erhielt der Öffentliche Anwalt vom Landesamt für Wiedergutmachung einen neuen Bescheid, in dem die Gesamtsumme der Wiedergutmachung von 5.866 DM auf 11.147 DM erhöht wurde. Dieser Betrag würde heute einer Kaufkraft von etwa 100.000 Euro entsprechen.
Die Rolle des "Öffentlichen Anwalts"
Erst der beharrliche Einsatz des Öffentlichen Anwalts und wiederholte Klagen zwangen die Behörden schließlich dazu, ihre Versäumnisse einzugestehen und den nachhaltigen Schaden an Fischels beruflicher Biografie durch eine korrigierte Zahlung anzuerkennen. Immerhin waren die Verfahren für die Betroffenen kostenlos, denn der Öffentliche Anwalt war keine Privatperson, sondern ein staatliches Organ der Justiz, das im Rahmen einer eigens geschaffenen Behörde – oft den Amtsgerichten angegliedert – die Interessen der Geschädigten im Wiedergutmachungsverfahren wahren sollte.
Da er als Organ der Rechtspflege agierte, blieb seine Tätigkeit für die Betroffenen vollkommen kostenfrei. Diese Kostenfreiheit war für viele Verfolgte von entscheidender Bedeutung, da sie nach dem Krieg und der Emigration oft mittellos waren und sich keinen privaten Rechtsbeistand leisten konnten. In seiner Funktion nahm der Öffentliche Anwalt eine Doppelrolle als „Anwalt des Gesetzes“ ein: Er hatte einerseits die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, war jedoch gleichzeitig dazu verpflichtet, den Verfolgten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen die oft blockierenden Entschädigungsbehörden aktiv zur Seite zu stehen.
Fazit
Wenn man Lilli Fischels Historie kennt, ist die Sache eigentlich klar. Aber wenn man die obigen Zeilen liest, fragt man sich, war das Unfähigkeit oder war das Absicht. Da wir einige weitere Fälle kennen, in denen sich dieses Muster wiederholt, kommt man zu dem Schluss: der Fall Lilli Fischel verdeutlicht das systematische Versagen und die bürokratische Härte der Wiedergutmachungsbehörden in der frühen Bundesrepublik gegenüber den vom NS-Regime Verfolgten. Sieben Jahre nach ihrem Antrag im Jahr 1950 und trotz eklatanter behördlicher Fehler sowie Verschleppungstaktiken, erhielt die 1933 als „Halbjüdin“ aus dem Staatsdienst entlassene Kunsthistorikerin erst 1957 eine späte, durch Klagen erkämpfte Entschädigung. Diese jahrelange Prozedur war geprägt von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ämtern, Rechenfehlern und der ignoranten Ablehnung rechtmäßiger Ansprüche, was die psychische und wirtschaftliche Belastung der Verfolgten massiv verschärfte. Verstorben ist Lilli Fischel im Alter von 87 Jahren am 28. Dezember 1978 in Karlsruhe.
- Teil 1 - Ihr Kampf um berufliche Anerkennung
- Teil 2 - Ihr Kampf für die Kunst der Moderne
Quellen
Die obigen Informationen stammen aus Fischels Wiedergutachungsakte, die unter der Signatur GLA 480-13186 im Generallandesarchiv in Karlsruhe zu finden ist.
Anmerkung zu dem ersten Portrait von Lilli Fischel