Bei jedem neuen Werk in unserer Sammlung stellt sich zum einen die Frage nach der Biographie der Künstlerin oder des Künstlers und zum anderen zur Historie des Werkes. Insbesondere bei Werken von hohem Wert sollte die zweite Frage eindeutig beantwortet werden können. Denn solche Werke ohne solide Provenienz zu kaufen, stellt ein erhebliches Risiko dar. Sollte sich herausstellen, dass ein Werk im Rahmen einer Enteignungsaktion während der NS-Zeit von seinem Besitzer in andere Hände übergegangen sein, oder musste der Besitzer unter Druck verkaufen, gilt es als Raubkunst und ist anschließend unverkäuflich.
Das hätte zwar für uns keine unmittelbare Bedeutung, da wir unsere Werke nicht mehr verkaufen. Allerdings würde sich in einem solchen Fall eine erhebliche moralische Verpflichtung für uns ergeben, eine faire Regelung mit den Erben zu finden.
Leitlinien dazu gibt das Washingtoner Abkommen vom 3. Dezember 1998. Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber moralisch und politisch verbindlich, was bedeutet, dass die Staaten, die diesem Abkommen beigetreten sind, ihre staatlichen Museen verpflichtet haben, die Provenienz von Werken, die während oder nach der NS-Zeit in ihren Besitz gelangt sind, zu erforschen.
In einigen Fällen ist es uns bei Werken, die wir unbedingt kaufen wollten, gelungen, eine nicht vorhandene Provenienz zumindest soweit zu klären, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es sich im Raubkunst handelt, minimal war. Das war allerdings nicht ganz einfach, denn hierbei ist man vor allem darauf angewiesen, dass ein Auktionshaus den Einlieferer des Werkes befragt, ob er mit einem Outing gegenüber einem potenziellen Käufer einverstanden ist. Da dieser Schritt vor der Auktion erfolgt, reagieren Auktionshäuser auf solche Anfragen ganz unterschiedlich. Schafft man diesen ersten Schritt allerdings nicht, sollte man ein solches Werk nicht kaufen.
Bei unseren Recherchen haben wir festgestellt, dass fast alle Werke jeweils nach 20 Jahren zur Versteigerung kamen - nämlich nach dem Tod des Vorbesitzers. Die Erben können oft nichts damit anfangen und geben das Werk in die Auktion. Und es ist tatsächlich statistisch nachgewiesen, dass die meisten Werke rund 20 Jahre im Besitz eines Sammlers sind.
Oft geben auch Aufkleber, oder schriftliche Vermerke auf der Rückseite des Rahmens wertvolle Hinweise. Deshalb ist für uns der der Blick auf die Rückseite genauso interessant, wie die Vorderseite. Gibt es hier zum Beispiel Aufkleber von früheren Auktionen oder Galerien, in denen das Werk verkauft wurde, hat man gute Ansatzpunkte.